Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Über dieses Formular zeigen Sie Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an.
Änderungen der Anlage können sein:
- Eine Änderung der Lage: Änderung der räumlichen Beziehung einer Anlage zu ihrer Umgebung.
- Eine Änderung der Beschaffenheit: Ersatz, Veränderung oder zusätzliche Errichtung von Teilen der Anlage (Maschinen, Geräte, etc.)
- Die Änderung des Betriebes: Verfahrenstechnische Änderungen mit Auswirkungen auf die eingesetzten Stoffe, die Neben-, Zwischen bzw. Endprodukte, die Emissionen bzw. Immissionen von Lärm, eingesetzte Energieträger, Änderungen der Betriebszeiten und der Anlagenkapazität.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
- Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
- Maschinenaufstellungsplan
- Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
- Angaben zu Abfällen und Abwasser
- Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Angaben zur Entsorgung der Abfälle
- Sonstige Dokumente
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung der Anzeige einer Änderung (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.8).
Weitere Hinweise:
- Falls die dem Antrag beigefügten Dokumente Betriebsgeheimnisse beinhalten, geben sie dies bitte auf der letzten Seite des Formulars an.
- Die Anzeige einer Änderungsmaßnahme kann nur nach § 15 BImSchG erfolgen, wenn die negativen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG beschriebenen Schutzgüter offensichtlich gering sind. Anderenfalls ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zu beantragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich