Antrag auf (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung
Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen wurden, müssen in der Regel gemäß kommunaler Wasserabgabesatzung auch an diese Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden und sie verwenden. Dies wird als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.
Die Intention des Anschluss- und Benutzungszwanges ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.
Wenn Sie auf Ihren Grundstück eine Eigengewinnungsanlage für Wasser errichtet haben, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- bemaßter Lageplan
Bei Antragstellung als Mieter*in/Pächter*in:
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer*innen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie die Vorgaben der kommunalen Wasserabgabesatzung.
- Die Genehmigung/Abnahme einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens ist separat zu beantragen.
- Die Trennung der Rohrleitungen von Trinkwasser und Brauchwasser ist sicherzustellen. Weiterhin sind die getrennten Rohrleitungen der Wassersysteme durch farbliche Markierung und/oder Beschriftung kenntlich zu machen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich