Antrag auf Erlaubnis für gewerbliche Spielvermittlung / für andere Spiele
Die gewerbsmäßige Vermittlung bzw. Durchführung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist gemäß § 33d Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig.
Als andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit gelten Spiele, bei denen die Entscheidung über Gewinn oder Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten der spielenden Person und nicht vom Zufall abhängt.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
• Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Aufstellerlaubnis: € 100,00 - € 2.000,00
Weitere Hinweise:
• Gemäß § 33d GewO kann die Erlaubnis mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Diese Auflagen können dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder dem Jugendschutz dienen. Auflagen können auch nachträglich erfolgen.
• Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis für eine Spielvermittlung ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) erforderlich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich