Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsveranstaltung
Die Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Als Prostitutionsveranstaltungen gelten Veranstaltungen für einen offenen Teilnehmerkreis, bei denen durch unmittelbar anwesende Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Folgende Anträge zur Erlaubnis können gestellt werden:
- Neudurchführung einer Prostitutionsveranstaltung
- Fortführung einer Prostitutionsveranstaltung
- Erweiterung einer Prostitutionsveranstaltung
- Änderung einer Prostitutionsveranstaltung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Raumverzeichnis
- Weitere Unterlagen zur Betriebsstätte
- Betriebskonzept der Prostitutionsveranstaltung
- Weitere Unterlagen zur Prostitutionsveranstaltung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Erlaubniserteilung für eine Prostitutionsveranstaltung: € 100,00 - € 50.000
Weitere Hinweise:
- Gemäß §§ 29-31 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) haben Behörden gegenüber den Erlaubnisinhabenden Auskunft- und Nachschaurechte und sind befugt, betroffene Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich