Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Als Prostitutionsfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Folgende Anträge zur Erlaubnis können gestellt werden:
- Neuaufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
- Fortführung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
- Erweiterung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
- Änderung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Erlaubniserteilung für ein Prostitutionsfahrzeug: € 100,00 - € 50.000
Weitere Hinweise:
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug ist auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich