Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Prostitutionsvermittlung
Der Betrieb einer Prostitutionsvermittlung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Als Prostitutionsvermittlung gilt eine gewerbliche Vermittlung (mindestens) einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten.
Folgende Anträge zur Erlaubnis können gestellt werden:
- Neuerrichtung einer Prostitutionsvermittlung
- Fortführung einer Prostitutionsvermittlung
- Erweiterung einer Prostitutionsvermittlung
- Änderung einer Prostitutionsvermittlung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Erlaubniserteilung für eine Prostitutionsvermittlung: € 100,00 - € 50.000
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich