Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln bei Inkontinenz
Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen Haushalten mit pflegebedürftigen Personen mit Inkontinenz hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.
Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 150,00 pro pflegebedürftige Person (einmalig, je nach kommunaler Regelung).
Der Zuschuss kann beantragt werden für den Erwerb von Mehrweg-Windeln oder für einen Vertrag mit einem Windeldienst zur Reinigung von Mehrweg-Windeln (Windelwaschdienst).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Aktuelles ärztliches Attest zur Notwendigkeit der Verwendung von Windeln
- Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Die pflegebedürfte Person muss ihren Wohnsitz in der Gemeinde / im Landkreis haben, bei dem der Zuschuss beantragt wird.
- Der Zuschuss wird pro pflegebedürftige Person nur einmal ausgezahlt.
- Die Aufwendungen müssen anhand von Originalrechnungen nachgewiesen werden. Private Quittungen werden nicht anerkannt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich