Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln für Kleinkinder
Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.
Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 150,00 pro Kind (einmalig, je nach kommunaler Regelung).
Der Zuschuss kann beantragt werden für den Erwerb von Mehrweg-Windeln oder für einen Vertrag mit einem Windeldienst zur Reinigung von Mehrweg-Windeln (Windelwaschdienst).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie Geburtsurkunde des Kleinkindes
- Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln oder Kopie Vertrag mit Windeldienst
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Antragsteller (und Kleinkind) müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben, bei der/dem der Zuschuss beantragt wird.
- Den Zuschuss können Kleinkinder von 0 - 3 Jahren erhalten (je nach kommunaler Regelung)
- Der Zuschuss wird pro Kind nur einmal ausgezahlt.
- Die Aufwendungen müssen anhand von Originalrechnungen nachgewiesen werden. Private Quittungen werden nicht anerkannt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich