Antrag auf Zuschuss für Windeln bei Inkontinenz
Durch die Nutzung von Einwegwindeln entstehen Personen mit Inkontinenz hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.
Um Haushalte mit pflegebedürftigen Personen mit Inkontinenz zu entlasten, gewährt die Gemeinde / der Landkreis einen Zuschuss zum Windelerwerb bzw. zur Windelentsorgung.
Höhe des Zuschusses: € 150,00 pro pflegebedürftige Person (einmalig, je nach kommunaler Regelung).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Aktuelles ärztliches Attest zur Notwendigkeit der Verwendung von Windeln
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Die pflegebedürfte Person muss ihren Wohnsitz in der Gemeinde / im Landkreis haben, bei dem der Zuschuss beantragt wird.
- Der Zuschuss wird pro pflegebedürftige Person nur einmal ausgezahlt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich