Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG).
Die Arten von Anlagen, die von dieser Regelung betroffen sind, sind in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
- Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
- Maschinenaufstellungsplan
- Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
- Angaben zu Abfällen und Abwasser
- Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Angaben zur Entsorgung der Abfälle
- Sonstige Dokumente
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die anfallenden Kosten richten sich nach der Art der Anlage und den Investitionskosten (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1).
Weitere Hinweise:
- Sind Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer bestehenden genehmigungspflichtigen Anlage geplant, sind diese über ein anderes Formular anzuzeigen bzw. ist eine Genehmigung zu beantragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich