Jagdschein
Mit diesem Onlineformular können Sie die Ausstellung oder die Verlängerung eines Jagdscheins bzw. Falknerscheins beantragen, der für die Jagdausübung mittels Schusswaffen, Fallen oder Greifvögeln verpflichtend ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Dem Antrag stets beizufügen:
- Bestätigung einer Jagd-Haftpflichtversicherung
Bei Erstausstellung beizufügen:
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. Pass
- Jagdprüfungszeugnis
Bei Verlängerung beizufügen:
- Kopie aktueller Jagdschein/Falknerschein
Bei Ausstellung eines neuen Dokuments beizufügen:
- Bei Ersatzjagdschein oder falls kein freies Verlängerungsfeld mehr vorhanden:
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. Pass“
- ggf. Verlustanzeige
Bei Antragstellung für Minderjährige (Jugend-Jagdschein) beizufügen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Zusätzlich bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands beizufügen:
- EU-Feuerwaffenpass
- Sonstiger Zuverlässigkeitsnachweis
Sonstige Anlagen:
- Nachweis der Flächen, auf denen der/die Jagdscheinempfänger/in zur Jagd befugt ist (z. B. Pachtvertrag, Jagderlaubnis)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens:
- Dreijahresjagdschein: € 150,00
- Einjahresjagdschein: € 60,00
- Tagesjagdschein: € 15,00
- Jugendjagdschein: € 37,50
- Falknerdreijahresjagdschein: € 40,00
- Falknereinjahresjagdschein: € 15,00
- Falknertagesjagdschein: € 7,50
Die Bezahlung kann nach der Prüfung des Antrages per Überweisung oder bei der Abholung erfolgen.
Hinweis zur Abholung:
Bringen Sie bitte bei der Abholung des Jagd-/Falknerscheins zusätzlich ein aktuelles Lichtbild mit.
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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich