Reisegewerbe - Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
Mit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder besonderem Anlass gemäß § 55a Gewerbeordnung (GewO) beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
• Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich