Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
Gemäß § 56 Gewerbeordnung (GewO) sind einige Tätigkeiten im Reisegewerbe verboten.
Mit diesem Formular können Sie die Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- § 56 Gewerbeordnung mit einer Auflistung der im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich