Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der kommunalen Friedhofsgebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich