Befreiung vom Schulgeld
Mit diesem Formular kann die Befreiung vom Schulgeld für Schulen in freier Trägerschaft beantragt werden.
Schüler*innen folgender Schulen in freier Trägerschaft können gemäß Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) einen Antrag auf Befreiung vom Schulgeld beantragen:
- Staatlich anerkannte privater Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Art. 47 Abs. 3 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 106 € (ab 01.01.2019) je Unterrichtsmonat.
- Staatlich anerkannte Ersatzschulen (Art. 47 Abs. 4 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 70% des Betrags nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ggf. Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten bzw. Nachweis über den Erhalt von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II eines oder beider Erziehungsberechtigten
- Nachweis zu Gebühren der Schule
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich