Befreiung vom Schulgeld

Mit diesem Formular kann die Befreiung vom Schulgeld für Schulen in freier Trägerschaft beantragt werden.

Schüler*innen folgender Schulen in freier Trägerschaft können gemäß Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) einen Antrag auf Befreiung vom Schulgeld beantragen:

  • Staatlich anerkannte privater Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Art. 47 Abs. 3 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 106 € (ab 01.01.2019) je Unterrichtsmonat.
  • Staatlich anerkannte Ersatzschulen (Art. 47 Abs. 4 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 70% des Betrags nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ggf. Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten bzw. Nachweis über den Erhalt von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II eines oder beider Erziehungsberechtigten
  • Nachweis zu Gebühren der Schule

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich