Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes

Alle Motorboote und Elektro-Motorboote, die auf bayerischen Gewässern genutzt werden sollen, müssen zugelassen sein.

Über dieses Formular beantragen Sie die Zulassung eines solchen Motorbootes zur Nutzung auf folgenden bayerischen Gewässern:

  • Oberer Beispielsee
  • Unterer Beispielsee

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Foto des Bootes (Seitenansicht)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopien der Sportbootführerscheine Binnen Motor (falls Antragsteller und/oder Bootsführer unter 18 Jahre)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach den zugrundeliegenden Antragsdaten (€ 50,00 - € 300,00) gemäß der kommunalen Satzung.

Weitere Hinweise:

  • Neu zugelassene Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
  • Die Lautstärke des Bootes darf einen Schallpegel von 65 Dezibel (dB) bei 20 Metern Abstand nicht übersteigen.
  • Die Beleuchtung muss den geltenden Bestimmungen entsprechen.
  • Es ist sicherzustellen, dass geeignete Rettungsmittel an Bord sind.

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich