Sonntagsfahrverbot

Mit diesem Onlineformular kann eine Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (und bestimmten Zeiten z.B. Hauptreisezeiten) beantragt werden.

Das Verbot gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fracht- bzw. Begleitpapiere
  • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)
  • ggf. Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Gebührenrahmen erstreckt sich von € 10,20 bis € 767,00.
  • Die Mitteilung der Gebühr für den gestellten Antrag erfolgt nach der Antragsprüfung.

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich