Sonntagsfahrverbot
Mit diesem Onlineformular kann eine Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (und bestimmten Zeiten z.B. Hauptreisezeiten) beantragt werden.
Das Verbot gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Fracht- bzw. Begleitpapiere
- Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
- Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer)
- ggf. Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Gebührenrahmen erstreckt sich von € 10,20 bis € 767,00.
- Die Mitteilung der Gebühr für den gestellten Antrag erfolgt nach der Antragsprüfung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich